Gebührenordnung des Förderverein Waldsiedlung e.V.
Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 06.07.2025
1. Diese Gebührenordnung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Zahlungsmodalitäten des Förderverein Waldsiedlung e.V.
2. Sie gilt für alle Mitglieder gemäß §3 der Vereinssatzung.
Mitgliedsart | Jahresbeitrag (€) | Bemerkung |
---|---|---|
Ordentliche Mitglieder | 30,00 | |
Familienmitgliedschaft | 60,00 | Schließt alle leiblichen, Stief- und Adoptivkinder sowie Partner/Partnerin ein |
Fördermitglieder | mind. 75,00 | Frei wählbar ab Mindestbeitrag / Beinhaltet die Familienmitgliedschaft gem. Gebührenordnung |
Ermäßigt | 18,00 | Kinder (bis einschl. 18. Lebensjahr), Auszubildende und Studenten (bis einschl. 25. Lebensjahr), Senioren (ab 64), Menschen mit Behinderung |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei | auf Vorschlag und Beschluss der Mitgliederversammlung |
Firmen / Organisationen / Vereine | Nach Vereinbarung |
Aufnahmegebühr (einmalig):
20,00 € pro Anmeldung
Gilt pro Antrag, unabhängig von der Mitgliedsart (auch bei Familienmitgliedschaft nur einmalig).
1. Die Jahresbeiträge sind bei Eintritt in den Verein bzw. spätestens bis zum 01.März eines Kalenderjahres fällig.
2. Die Aufnahmegebühr wird einmalig, mit dem ersten Jahresbeitrag eingezogen.
3. Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet.
4. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren oder Banküberweisung.
5. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
6. Bei Ausbleiben des Mitgliedsbeitrages wird eine zusätzliche Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnung (max. 2 Mahnungen) erhoben.
7. Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung oder durch Widerruf nicht eingelöst, erfolgt ein zweiter Einzugsversuch innerhalb von 14 Tagen.
8. Erfolgt bis zum Ablauf des Kalenderjahres keine vollständige Zahlung, führt dies gemäß § 4 der Satzung zur Beendigung der Mitgliedschaft.
1. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Beitragsermäßigung oder -befreiung gewähren (z. B. für Sozialfälle, Studierende, Rentner).
2. Die Entscheidung erfolgt nach Einzelfallprüfung und ist nicht anfechtbar.
1. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen, da Kündigungen nur zum Jahreswechsel wirksam werden. Beiträge, die für das laufende Jahr bereits gezahlt wurden, können nicht rückerstattet werden.
1. Für besondere Veranstaltungen, wie z.B. Workshops, Ausflüge oder Kulturprogramme, können zusätzliche Teilnahmegebühren anfallen. Diese werden bei der Anmeldung zur Veranstaltung separat bekannt gegeben.
1. Diese Gebührenordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
2. Änderungen bedürfen eines erneuten Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Altenstadt, den 06.07.2025